Nachruf auf unser Mitglied und langjährigen Vorsitzenden
Friedemann Schlede
Lieber Friedemann,
schon als Gründungsmitglied warst Du dabei, als der Thüringer Arbeitskreis Mediation e.V. im Jahr 2004 gegründet wurde.
Viele Jahre hast Du als Vorsitzender unseren Verein auf unnachahmliche Weise mit aufgebaut und zu einer lebendigen Gruppe von in Thüringen tätigen und kooperierenden Mediatorinnen und Mediatoren mit entwickelt. Tatkräftig und mit vielen Ideen hast Du dafür gesorgt, dass die Mediation in Thüringen bekannter und als konstruktive Alternative in der Streitkultur etabliert wurde. Meilensteine dieses nicht immer leichten Weges hast Du damit gesetzt. Dazu gehört die Teilnahme bei den Deutschen Mediationstagen in Jena, die bis 2016 jährlich stattfanden.
Eine Sternstunde war der Auftritt des Vereins beim Deutschen Juristentag 2008 in Erfurt, wo unser Verein mit einer Schaumediation in den Messehallen auftrat und Du den Gesprächsfaden mit der damaligen Thüringer Justizministerin Frau Walsmann aufgenommen hast, was zu einer Einladung in den Thüringer Landtag geführt hat.
Aber auch vereinsintern warst Du da, wenn es um den Erfahrungsaustausch zu unserer Mediationspraxis, die Aneignung neuer Methoden oder gegenseitige Supervisionen ging. Dabei bliebst Du Deinem Grundberuf als Seelsorger treu, auch von Deinen wechselnden Einsatzorten im europäischen Ausland als ehrenamtlicher Tourismuspfarrer hieltest Du mit uns Kontakt.
Unspektakulär, aber meinungsstark und zuverlässig warst Du immer präsent. Und als Du wieder mehr in Schloß Wippchen in Mühlhausen heimisch wurdest, hast Du an unseren Zukunftsworkshops aktiv mitgearbeitet.
Am 8. Januar 2026 hat Dein Herz, das der Mediation und der Arbeit mit den Menschen gehörte, trotz aller ärztlichen Bemühungen aufgehört zu schlagen.
Du wirst uns sehr fehlen.
Für den Vorstand des Thüringer Arbeitskreises Mediation
H.-D. Will
Wann kann ich mich als MediatorIn als "zertifiziert" nach dem Mediationsgesetz bezeichnen?
Benötige ich Einzelsupervisionen zum Nachweis und wieviele?
Wieviel Fortbildungsstunden muss ich zukünftig nachweisen?
Zur Klärung dieser Fragen haben wir für Sie eine Tabelle zum Download bereitgestellt.
Am 25.07.2012 wurde das Mediationsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 26.07.2012 in Kraft getreten.
Mit dem Mediationsgesetz wird eine Europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, dies sollte ursprünglich bis zum 20. Mai 2011 geschehen. Gleichzeitig wird erstmals das Verfahren der Mediation durch eine gesetzliche Regelung in Deutschland im Rechtssystem verankert.
Zeitlicher Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
Thüringer Arbeitskreis Mediation
Vorsitzende: Angelika Hampicke
Lyonel-Feininger-Strasse 10
99425 Weimar
FON +49 (0)3643778944
MOBIL +49 (0)17632652825
[email protected]