Wann kann ich mich als MediatorIn als "zertifiziert" nach dem Mediationsgesetz bezeichnen?
Benötige ich Einzelsupervisionen zum Nachweis und wieviele?
Wieviel Fortbildungsstunden muss ich zukünftig nachweisen?
Zur Klärung dieser Fragen haben wir für Sie eine Tabelle zum Download bereitgestellt.
Am 25.07.2012 wurde das Mediationsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 26.07.2012 in Kraft getreten.
Mit dem Mediationsgesetz wird eine Europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, dies sollte ursprünglich bis zum 20. Mai 2011 geschehen. Gleichzeitig wird erstmals das Verfahren der
Mediation durch eine gesetzliche Regelung in Deutschland im Rechtssystem verankert.
Zeitlicher Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
- Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) wurde am 14.04.2011 in erster
Lesung im Bundestag behandelt und an den Rechtsausschuss überwiesen.
- Am 25.05.2011 fand eine öffentliche Expertenanhörung des Rechtsausschusses statt.
- Nachdem diese erheblichen Änderungsbedarf ergeben hatte, wurde zum 25.11.2011 ein geänderter Entwurf erarbeitet und vom Rechtsausschuss des Bundestages einstimmig
beschlossen.
- Am 15.12.2011 wurde das Mediationsgesetz franktionsübergreifend im Bundestag verabschiedet.
- Am 10.02.2012 hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen mit dem Ziel "Zur Aufrechterhaltung der Methodenvielfalt außergerichtlicher
Konfliktbeilegung soll die richterliche Mediation in den Prozessordnungen ausdrücklich verankert werden".
- Am Donnerstag, den 28.06.2012 wurde das Mediationsgesetz vom Bundestag verabschiedet, am Freitag, den 29.06.2012 vom Bundesrat.
- Nach der Unterzeichnung vom Bundespräsidenten ist das Mediationsgesetz am 26.07.2012 in Kraft getreten.