Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) wurde am 14.04.2011 in erster Lesung im Bundestag behandelt und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Am 25.05.2011 fand eine öffentliche Expertenanhörung des Rechtsausschusses statt.
Nachdem diese erheblichen Änderungsbedarf ergeben hatte, wurde zum 25.11.2011 ein geänderter Entwurf erarbeitet und vom Rechtsausschuss des Bundestages einstimmig beschlossen.
Mit dem Mediationsgesetz wird eine Europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, dies sollte ursprünglich bis zum 20. Mai 2011 geschehen.
Gleichzeitig wird erstmals das Verfahren der Mediation durch eine gesetzliche Regelung in Deutschland im Rechtssystem verankert.